Die Haltung gerade anspruchsvoller und seltener Tierarten berührt verschiedene Rechtsbereiche. Besonders im Tierschutzrecht (Schutz des Individuums vor mangelhaften Haltungsbedingungen), Artenschutzrecht (Schutz gefährdeter Arten vor dem Aussterben) und auch in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise dem Baurecht, kommt es immer wieder zu Konflikten mit den zuständigen Behörden. Viele dieser Konflikte lassen sich aber vermeiden, wenn Sie von Beginn an richtig handeln.  von Dietrich Rössel

Tierschutzrecht
Das Tierschutzgesetz verpflichtet Sie, Ihre Tiere artgemäß zu halten und sicherzustellen, dass sie keinen Schmerzen oder Leiden ausgesetzt sind bzw. Schäden erleiden. Wenn Sie Tiere halten, müssen Sie über die hierfür notwendige Sachkunde verfügen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auch einen förmlichen Sachkundenachweis vorlegen müssen, jedenfalls nicht bei privater Haltung – auch wenn natürlich zum Erwerb des Sachkundenachweises z. B. von DGHT und VDA nur geraten werden kann (siehe dazu www.sachkundenachweis.de). 

Auf www.haustier-berater.de (verantwortlich ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) sind zahlreiche Hinweise für die Haltung beliebter Haustiergruppen zu finden. Gerade wenn es um anspruchsvolle Arten geht, kann dies natürlich nur zur groben Orientierung weiterhelfen und ist nicht ausreichend, um eine angemessene Sachkunde für die konkret ins Auge gefasste Tierart zu vermitteln. 
Immer wieder wird in Diskussionen zwischen Tierhaltern und Veterinärämtern auf die „Mindestanforderungen für Reptilien“ Bezug genommen, die Sie hier herunterladen können: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/haltung-reptilien.html


den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 166