Seit den 1980er-Jahren sind Vogelspinnen ein wichtiger Bestandteil der Heimtierhaltung in Deutschland, sie gehören zu den beliebtesten Wirbellosen unter den Terrarientieren. Die große Beliebtheit hängt sicher auch damit zusammen, dass Vogelspinnen vergleichsweise anspruchslos in der Pflege sind. Nichtsdestoweniger gibt es auch für den Vogelspinnenhalter klare Regelungen, die zu beachten sind. 
In diesem Titelthema der REPTILIA soll ein Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zur Vogelspinnenhaltung gegeben werden. Dafür ist es hilfreich, die Gesetze nach ihrem Zweck zu gliedern: Im Wesentlichen sollen diese dem Tierschutz, dem Artenschutz sowie der Gefahrenabwehr dienen – es gibt also drei übergeordnete Themengebiete, die der sachkundige Vogelspinnenhalter zu berücksichtigen hat. In Teil 1 soll es um die tierschutzrechtlichen Aspekte gehen.
von Tobias Hauke

Der Tierschutz hat das Einzeltier, also jedes Individuum im Blick. Die wohl wichtigste Rechtsnorm dazu stellt in Deutschland das Tierschutzgesetz dar, abgekürzt „TierSchG“. Keinem Tier – egal, ob Wirbeltier oder wirbellos – dürfen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (TierSchG §1; Internetquelle [I1]). Das TierSchG gliedert sich in 12 Abschnitte und 22 Paragraphen (§§). Bereits in §2 werden richtungsweisende Vorgaben an alle Tierhalter gemacht, darin heißt es [I1]: 

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 162