Bis noch vor wenigen Jahren wurden Krustenechsen als die einzigen giftigen Echsen der Welt angesehen. Zwar ist seit kurzer Zeit bekannt, dass auch andere Echsen Giftdrüsen besitzen, aber nur Heloderma verfügt über Giftzähne. Die Gefährlichkeit von Krustenechsen wird aber häufig übertrieben, in der Praxis kommen Unfälle kaum vor. Dennoch ist umsichtiges Verhalten beim Umgang mit diesen Reptilien ein unbedingtes Muss. von Julia Morisse & Stephan Schorn 

Krustenechsen, aber auch Warane wie z. B. der Komodowaran (Varanus komodoensis) und die Östliche Bartagame (Pogona barbata) sowie sehr wahrscheinlich viele weitere Echsen aus unterschiedlichen Familien verfügen über Giftdrüsen. Da Krustenechsen und Warane den Schlangen phylogenetisch am nächsten stehen, können ihre Giftdrüsen als evolutionäres Überbleibsel aus jener Zeit gedeutet werden, in der sich die Echsen von den Schlangen abgespaltet haben. Der gemeinsame Vorfahre aller aus dieser – nicht ohne Kritik gebliebenen – Sichtweise als Toxicofera (= angenommene systematische Gruppe der Schuppenkriechtiere mit Giftdrüsen) bezeichneten Tiere soll vor etwa 230–200 Millionen Jahren in der Obertrias gelebt haben. 

Die Symptome, die nach Bissen von Komodowaranen, Buntwaranen (Varanus varius) oder Gebänderten Baumwaranen (Varanus scalaris) auftraten, wurden nach der Entdeckung der Giftdrüsen dieser Echsen nicht mehr, wie in der Vergangenheit, nur als Ergebnis einer sekundären Bakterieninfektion angesehen, sondern als Resultat einer aktiven Giftsekretion. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die Bisswunde durch einen Buntwaran sich entzündete und lange Zeit brauchte, um zu verheilen. Mithilfe von 3D-Scans des Schädels eines Komodowarans in einem Magnetresonanztomographen wurden die Giftdrüsen im Unterkiefer nachgewiesen. Auch bei den Schleichenartigen (Anguidae), Leguanartigen (Iguania) und Krustenechsen (Helodermatidae) liegen Giftdrüsen bzw. giftproduzierendes Gewebe im Unterkiefer – im Gegensatz zu den Schlangen, deren Giftdrüsen sich im Oberkiefer befinden.  

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 158