Das größte Problem bei der Haltung von Krustenechsen im Terrarium ist die lokale Gesetzeslage. In manchen Bundesländern gelten sie als „gefährliche Tiere“ und dürfen nicht oder nur unter Auflagen gehalten werden. Dabei stellen sie für Menschen kaum eine Gefahr dar, erst recht nicht bei richtigem Umgang. Die Nachzucht gelingt im Terrarium erfreulicherweise inzwischen regelmäßig, wodurch die Tiere auch deutlich erschwinglicher geworden sind, sodass der eigenen „Monster AG“ eigentlich nichts im Weg stehen müsste. von Julia Morisse

Um mir einen Überblick zu verschaffen, wie, wo und von wem Krustenechsen zu erwerben sind, meldete ich mich bei verschiedenen Gruppen bei Facebook an, sowohl in einigen, die sich ausschließlich mit den Tieren beschäftigen, als auch in anderen, die sich seinerzeit mit dem An- und Verkauf von Reptilien befassten. Dort stieß ich auf angebotene Tiere und setzte mich mit einem Züchter in Verbindung. Nachdem wir uns über den Preis für ein zehn Jahre altes Zuchtpaar einig geworden waren, verabredeten wir die Übergabe in drei Monaten. Genug Zeit, ein Terrarium anzuschaffen, einzurichten, die Bedingungen zu prüfen sowie meine Vermieter vorsichtig auf die neuen Bewohner vorzubereiten.         

Vor der Anschaffung eines Tieres (egal welches) ist es absolut notwendig, sich sachkundig zu machen, was die Haltungsbedingungen und die Anschaffungs- sowie die dauerhaften Kosten (Strom, Futter) betrifft, ggf. die Zustimmung des Vermieters einzuholen – und an allererster Stelle muss sich jeder potenzielle Halter über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Nicht in jedem Bundesland ist die Haltung von Krustenechsen gestattet, da es sich um potenziell gefährliche Gifttiere handelt. Ist jemand in der glücklichen Situation, in einem der Bundesländer zu leben, in denen die Haltung gesetzlich erlaubt ist, müssen die Tiere nach dem Erwerb aus Artenschutzgründen schriftlich angemeldet werden, meistens bei der Unteren Naturschutzbehörde. Erforderlich ist dazu der Herkunftsnachweis vom Vorbesitzer. Darauf müssen Name und Adresse des ehemaligen sowie des zukünftigen Besitzers vermerkt sein, Datum des Kaufs, Herkunft, Geschlecht (falls bekannt) sowie Anzahl der Tiere.

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 158