Segelechsen sind wahrhaftig außergewöhnliche Tiere! Es handelt sich nicht nur um die größten Agamen der Welt, dank ihrem riesigen Segel und dem auffälligen Schädel sind sie auch sonst eine auffällig-bizzare Erscheinung. Trotzdem kennen nur wenige sie näher, viele Angaben in der Literatur oder im Internet sind verwirrend oder schlicht falsch. Im Terrarium wurden sie zwar immer wieder gehalten, doch letztlich haben sie sich kaum stärker etabliert. Dabei können Segelechsen farblich spektakulär sein, mit Unterschieden sowohl zwischen den Arten als auch den Individuen. Dasselbe gilt für ihr Verhalten. Ein Bericht über die Haltung verschiedener Hydrosaurus-Arten seit 25 Jahren. Teil 1 dieser Artikel-Reihe finden Sie in REPTILIA Nr. 143, Teil 2 in Nr. 144. von Oliver Fischer

Bei Segelechsen – und natürlich auch anderen wasserliebenden Großechsen, wie Wasseragamen oder Wasserwaranen – bildet das nasse Element einen zentralen Teil der Terrariengestaltung und braucht allein schon aufgrund der Größe der Tiere auch ein entsprechendes Volumen, was einige technische Überlegungen erfordert.
Während in den deutschen „Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien“ von 1997 lediglich „ein geheiztes Wasserbecken“ ohne weitere Größenanagabe angegeben wird, sehen die Richtlinien anderer Länder eine Wasserfläche von z. B. 4 x 2 x 1 multipliziert mit der Kopf-Rumpf-Länge der Tiere an.

Für meine für Hydrosaurus durchschnittlich großen Sulawesi-Segelechsen bedeutet dies einen Wasserteil mit den Maßen von 128 x 64 x 32 cm. In meinem Segelechsenterrarium wurde dafür die vordere Bodenplatte so konstruiert, dass entlang der durchsichtigen Front eine Absenkung von 45 cm entstanden ist, die man für das Einlassen eines Wasserbeckens nutzen kann. Bei einer Gesamthöhe des Terrariums von rund 220 cm bleibt damit eine für die Tiere nutzbare Höhe von rund 175 cm (220 cm – 45 cm), und dann stehen in einem normal hohen Zimmer mindestens 25 cm für die X-Reptile-UV-MH-Metalldampflampen zur Verfügung, die oberhalb des Terrariums angebracht werden.

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 145