Der Türkisblaue Zwergtaggecko wurde plötzlich zum Shootingstar der Terraristik. Leider drohten die Massenimporte, die Art mit dem sehr kleinen Verbreitungsgebiet ernsthaft zu gefährden. Inzwischen ist sie streng geschützt – aber noch keineswegs gerettet, denn die Lebens­raumzerstörung geht weiter. Umso wichtiger ist es nun, die Terrarienpopulation zu erhalten. Für die Weitergabe von Nachzuchten braucht man nun aber eine Genehmigung, und für diese müssen die Tiere eindeutig wiedererkennbar sein. Zum Glück ist das durchaus möglich, wie unsere Autorin herausgefunden hat. von Beate Röll

Der Türkisblaue Zwergtaggecko ist der farbenprächtigste Vertreter der Gattung Lygodactylus. Er wurde 1952 von Arthur Loveridge als „turquoise-blue gecko” beschrieben: auf einer einzigen Seite und anhand eines einzigen männlichen Exemplars. Lange Jahre blieb diese Art aus Tansania der Öffentlichkeit mehr oder weniger unbekannt, bis im Jahre 2002 in einem Feldführer über ostafrikanische Reptilien Fotos zu finden waren: ein türkisblaues Männchen und ein bronzefarben-grünliches Weibchen (Spawls et al. 2002). Wenige Jahre später tauchte die Art in der Terraristik auf, hier oft als Himmelblauer Zwergtaggecko bezeichnet. Offenbar wurden ungefähr seit 2006 Tiere in größerer Anzahl aus Tansania exportiert.

Gefährdung und Schutzmaßnahmen
Lygodactylus williamsi kommt nur in wenigen, kleinen Waldreservaten in den Uluguru-Bergen Tansanias vor. Daher war von vornherein klar, dass die Population eine hohe Fang- und Exportquote nicht verkraften würde. Das Bonner Museum
Alexander Koenig, die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) und die Zoologische Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz (ZGAP) setzten sich – neben anderen – für den Schutz dieses Geckos ein, z. B. durch Durchführung und Unterstützung einer Studie vor Ort (Weinsheimer et al. 2010). Die Autoren dieser Studie schätzten, dass in einem Zeitraum von nur viereinhalb Jahren von Dezember 2004 bis Juli 2009 ungefähr 40.000 Tiere für den Handel gesammelt wurden (Weinsheimer & Flecks 2010; Flecks et al. 2012a). Neben dieser Sammeltätigkeit ist der Fortbestand von L. williamsi allerdings auch aufgrund der fortschreitenden Habitatzerstörung durch illegale Abholzung, Brandrodung und Abbau von Dolomitmarmor bedroht (Hymas 2000; Burgess et al. 2002; Doggart et al. 2004a, b; Flecks et al. 2012a).
Eine Folge der Studie war die Aufnahme von L. williamsi in die Rote Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) als „critically endangered” – „vom Aussterben bedroht” (Flecks et al. 2012b). Die IUCN ist jedoch „nur” eine internationale Nichtregierungsorganisation, die zwar die Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten führt, aber nicht den Handel mit Tieren bzw. Pflanzen regulieren kann. Den globalen Handel regulieren oder ganz untersagen kann nur das Wa­shingtoner Artenschutzabkommen, das auch als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bezeichnet wird. Dieses Abkommen enthält drei Anhänge (I bis III), in denen die Arten je nach Grad ihrer Schutzbedürftigkeit gelistet sind. Mehrere Institutionen (z. B. das Bundesamt für Naturschutz (BfN), DGHT, NABU, Pro Wildlife, ZGAP) setzten sich nun bei den Behörden Tansanias dafür ein, auf der im März 2013 in Bangkok stattfindenden 16. CITES-Vertragsstaatenkonferenz einen Antrag auf CITES-Listung von L. williamsi zu stellen, jedoch kam Tansania dieser Bitte zu dem Zeitpunkt nicht nach.

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 132