Das Problem ist so alt wie das Artenschutzrecht: Wer Exemplare besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten besitzt, muss die Besitzberechtigung – also die rechtmäßige Herkunft der Tiere – nachweisen. Auch wenn ihm kein strafrechtlich relevanter Vorwurf oder auch nur der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu machen ist (hier muss das schuldhafte Handeln nachgewiesen werden – „im Zweifel für den Angeklagten“), gilt im Verwaltungsrecht weiterhin die Beweislastumkehr – d. h. der Halter muss hier, um seine Tiere oder Pflanzen behalten zu können, eben diesen Nachweis führen. Gerade bei Altbeständen ist dies oft problematisch: Die Tiere wurden vor Jahrzehnten angeschafft, „irgendwie“ gemeldet, und bei…
Das Amtsgericht Kassel (Az.: 435 C 2900/18) hat der Klage einer Tierhalterin stattgegeben, die von einem Tierschutzverein ein bereits erkranktes Tier übernommen hatte. Nur wenige Tage, nachdem die Klägerin mit dem Verein einen „Tierschutzvertrag“ abgeschlossen und das Tier übernommen hatte, musste sie erhebliche Beträge für tierärztliche Behandlungen aufwenden; die zu behandelnden Erkrankungen waren schon vorhanden gewesen. Der Verein behauptete, die Vorerkrankungen seien der Klägerin mitgeteilt worden und im Übrigen sei ein Haftungsausschluss vereinbart gewesen. Dieser Argumentation schloss sich das Gericht jedoch nicht an und verurteilte den beklagten Verein, die Tierarztkosten zu erstatten. Der Tierschutzvertrag sei ein „Vertrag eigener Art“ und…
Nun ist es also doch passiert – der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 24. Juni 2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren“ erlassen. Ein erster Versuch der rot-grünen Landesregierung war in der Legislaturperiode zuvor noch gescheitert, nur eine entflohene Kobra und ein Sommerloch-Tohuwabohu später hat die aktuelle schwarz-gelbe Regierung nun zugeschlagen – und ein leider ebenso unbrauchbares Gesetz verabschiedet. Dabei hätte ja niemand etwas gegen eine vernünftige gesetzliche Regelung, die zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lage führen würde. Melde- und Versicherungspflicht, Mitgliedschaft in einem Serumdepot, überprüfte sichere Unterbringung und Sachkunde – das alles sind seit vielen…
Stellt ein Veterinäramt grobe Missstände in der Tierhaltung fest, hat es unter anderem die Möglichkeit, gegenüber dem Tierhalter ein tierschutzrechtliches Haltungs- und Betreuungsverbot zu verhängen. In aller Regel wird bei einer derartigen Verbotsverfügung der Sofortvollzug angeordnet, damit etwaige Rechtsmittel nicht zur Beibehaltung des tierschutzwidrigen Zustandes führen. Mit dieser Problematik hatte sich das Verwaltungsgericht Magdeburg zu befassen (Az.: 1 B 277/19 MD). Hier hatte ein Tierhalter sich gegen die Anordnung eines solchen Verbotes gewehrt. Das Gericht wies den Antrag allerdings zurück: Die amtstierärztlichen Kontrollberichte seien als Grundlage hierfür ausreichend (was in den meisten derartigen Fällen so gesehen wird: Diese werden vom…
Das Landgericht München I (Az.: 20 O 2974/19) hat entschieden, dass die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB auch dann weiter besteht, wenn die verletzte Person vertraglich mit dem Tierhalter verbunden ist. Im konkreten Fall ging es um die Ansprüche einer Reiterin, die mit der Halterin eines Pferds eine Reitbeteiligung vereinbart hatte und von dem Tier verletzt wurde. Die Halterin des Tieres – bzw. wohl ihre Haftpflichtversicherung – versuchte sich aus der Haftung mit dem Argument zu befreien, zwischen Halter und Reitbeteiligung sei ein stillschweigender Haftungsausschluss zustande gekommen. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Ein Haftungsausschluss sei ausdrücklich vertraglich zwischen den…
Der Fall, dass Heimtiere nach dem Tod ihres Halters an die Erben übergehen, ist in der Terraristik nicht ungewöhnlich – man denke nur an das hohe Lebensalter, das gerade Landschildkröten erreichen können, sodass es nicht so unwahrscheinlich ist, dass sie ihren Pfleger überleben. Das Verwaltungsgericht Göttingen (Az.: 1 A 193/21) hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob ein Erbe die Unterbringungskosten für die Tiere des Erblassers zu tragen verpflichtet ist. Ein Tierhalter war verstorben; in diesem Fall handelte es sich bei den hinterbliebenen Tieren um Katzen. Diese wurden daraufhin in das örtliche Tierheim verbracht und einige Monate später…