REPTILIA 170
Magazin
/ Rechtliches
Keine Tierbörse ohne Genehmigung!
Das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Tierschau, auf der auch Tiere verkauft werden, gleichzeitig als – genehmigungspflichtige – Tierbörse anzusehen ist (Az.: 2 L 23.34 NW). Der Antragsteller, ein Verein, veranstaltete eine Tierausstellung (diese ist nur im Falle der Gewerbsmäßigkeit genehmigungspflichtig, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8d TierSchG). Auf der Börse sollten auch Tiere verkauft werden (Tierbörsen sind immer genehmigungspflichtig, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 TierSchG). Über eine Genehmigung verfügte er nicht. Die zuständige Behörde untersagte die Tierbörse unter Anordnung des Sofortvollzugs. Das Vorgehen des Antragstellers hiergegen war...