Rechtliches

REPTILIA 170 Magazin / Rechtliches
Keine Tierbörse ohne Genehmigung!
Das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Tierschau, auf der auch Tiere verkauft werden, gleichzeitig als – genehmigungspflichtige – Tierbörse anzusehen ist (Az.: 2 L 23.34 NW). Der Antragsteller, ein Verein, veranstaltete eine Tierausstellung (diese ist nur im Falle der Gewerbsmäßigkeit genehmigungspflichtig, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8d TierSchG). Auf der Börse sollten auch Tiere verkauft werden (Tierbörsen sind immer genehmigungspflichtig, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 TierSchG). Über eine Genehmigung verfügte er nicht. Die zuständige Behörde untersagte die Tierbörse unter Anordnung des Sofortvollzugs. Das Vorgehen des Antragstellers hiergegen war...
REPTILIA 168 Magazin / Rechtliches
Gefährliche Tiere in NRW vor Gericht
Das noch relativ neue Gefahrtiergesetz in Nordrhein-Westfalen gehört zu den besonders umstrittenen Länderregelungen zur Haltung gefährlicher Tiere. Seine Auswirkungen auf die Terraristik sind durch weitgehende Haltungsverbote leider erheblich. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 16 K 2862/21) hatte sich nun mit einem Streit um die Haltung gefährlicher Tiere zu befassen. Der terraristisch erfahrene Kläger beabsichtigte, sich ein Paar Ornamentvogelspinnen (Poecilotheria metallica) anzuschaffen, was aber nach dem nordrhein-westfälischen Gifttiergesetz verboten und sogar eine Straftat (!) ist. Die zuständige Behörde teilte ihm mit, dies sei nicht genehmigungsfähig. Der Kläger erhob sodann Feststellungsklage mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass er zur Haltung der...
REPTILIA 166 Reportage / Artenschutz / Rechtliches
Der richtige Umgang mit Behörden – Tierschutzrecht, Artenschutzrecht, Baurecht …
Die Haltung gerade anspruchsvoller und seltener Tierarten berührt verschiedene Rechtsbereiche. Besonders im Tierschutzrecht (Schutz des Individuums vor mangelhaften Haltungsbedingungen), Artenschutzrecht (Schutz gefährdeter Arten vor dem Aussterben) und auch in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise dem Baurecht, kommt es immer wieder zu Konflikten mit den zuständigen Behörden. Viele dieser Konflikte lassen sich aber vermeiden, wenn Sie von Beginn an richtig handeln. Tierschutzrecht Das Tierschutzgesetz verpflichtet Sie, Ihre Tiere artgemäß zu halten und sicherzustellen, dass sie keinen Schmerzen oder Leiden ausgesetzt sind bzw. Schäden erleiden. Wenn Sie Tiere halten, müssen Sie über die hierfür notwendige Sachkunde verfügen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auch...
REPTILIA 166 Magazin / Rechtliches
Einfach nur erfreulich: die neue „Gefahrtierverordnung“ des Saarlandes
Seit dem 18.1.2024 hat nun auch das Saarland eine Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Saarl- GefTVO). Seit vielen Jahren sind die Gefahrtier-Verordnungen der Bundesländer alles andere als ein Quell der Freude für die verantwortungsbewussten, sachkundigen Halter solcher Tierarten. Umso erfreulicher ist es, dass das Saarland eine Regelung auf den Weg gebracht hat, die sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit als auch den Interessen der sachkundigen und sorgfältig handelnden Tierhalter Rechnung trägt. Das Wichtigste vorab: Es gibt keine allgemeinen Verbote. Wer in nicht gewerblicher Eigenschaft gefährliche Tiere hält, muss diese der zuständigen Behörde (das ist das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz,...
REPTILIA 165 Magazin / Rechtliches
Neues aus Brandenburg: demnächst auch eine Gefahrtier-Regelung?
Das Land Brandenburg hat auf seiner ersten landesweiten Tierschutzkonferenz u. a. beschlossen, eine landesweite Regelung über die Haltung gefährlicher Tiere einzuführen. Leider steht auch hier eine restriktive Regelung zu erwarten: Die private Haltung gefährlicher Tiere soll grundsätzlich verboten werden. Dass in der Gefahrtierregelung offenbar auch der Tierschutz (brauchen gefährliche Tiere einen besonderen Tierschutz?) geregelt werden soll, lässt nichts Gutes ahnen (aus der Pressemitteilung: „… sollen … Regelungen zum Schutz der Bevölkerung sowie für den art- und sachgerechten Umgang mit diesen Tieren auf den Weg gebracht werden …“). Auch für den Umgang mit Exoten wird offensichtlich versucht, Einschränkungen herbeizuführen: „Verbindliche Regelungen...
REPTILIA 164 Magazin / Frösche und Kröten / Rechtliches
Zugang für Kröten verboten!
Das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 24 L 157/23) stufte einen Zaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück vermeiden sollte und auch Feldlerchen beeinträchtigen könnte, als rechtmäßig ein. Ein Bauunternehmen hatte den Amphibienschutzzaun aufgestellt; das zuständige Bezirksamt ordnete die Beseitigung der Barriere an. Hiergegen ging das Bauunternehmen gerichtlich vor und war – zunächst im Eilverfahren – erfolgreich: Zwar ging das Gericht davon aus, dass das umzäunte Gebiet ein potenzieller Lebensraum der Wechselkröte sei, zumal es ganz in der Nähe ihres Laichgewässers liege. Die Kröten – falls sich noch welche auf dem Grundstück befänden – würden aber nicht auf dem...
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