Das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 24 L 157/23) stufte einen Zaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück vermeiden sollte und auch Feldlerchen beeinträchtigen könnte, als rechtmäßig ein. Ein Bauunternehmen hatte den Amphibienschutzzaun aufgestellt; das zuständige Bezirksamt ordnete die Beseitigung der Barriere an. Hiergegen ging das Bauunternehmen gerichtlich vor und war – zunächst im Eilverfahren – erfolgreich: Zwar ging das Gericht davon aus, dass das umzäunte Gebiet ein potenzieller Lebensraum der Wechselkröte sei, zumal es ganz in der Nähe ihres Laichgewässers liege. Die Kröten – falls sich noch welche auf dem Grundstück befänden – würden aber nicht auf dem Baugrundstück eingesperrt: Der Zaun sei so konstruiert, dass die Tiere ihn in einer Richtung – nämlich aus dem Grundstück hinaus – passieren könnten. Damit sei das Argument des Bezirksamtes, sie seien eingesperrt und könnten damit leichter Fressfeinden zum Opfer fallen, nicht relevant. Auch werde die Feldlerche nicht erheblich durch den…