Wer zahlt für die geerbte Schildkröte?

29. September 2023

Der Fall, dass Heimtiere nach dem Tod ihres Halters an die Erben übergehen, ist in der Terraristik nicht ungewöhnlich – man denke nur an das hohe Lebensalter, das gerade Landschildkröten erreichen können, sodass es nicht so unwahrscheinlich ist, dass sie ihren Pfleger überleben. Das Verwaltungsgericht Göttingen (Az.: 1 A 193/21) hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob ein Erbe die Unterbringungskosten für die Tiere des Erblassers zu tragen verpflichtet ist. Ein Tierhalter war verstorben; in diesem Fall handelte es sich bei den hinterbliebenen Tieren um Katzen. Diese wurden daraufhin in das örtliche Tierheim verbracht und einige Monate später vermittelt, da die Erbin sie nicht übernehmen konnte. Die Kosten für die Unterbringung und die notwendige Behandlung der Tiere wurden der Erbin in Rechnung gestellt. Diese wehrte sich gerichtlich hiergegen; nach ihrem Tod führte ihre Tochter den Rechtsstreit weiter. Der Kostenfestsetzungsbescheid gegenüber der Erbin des ursprünglichen Tierhalters blieb jedoch bestehen. …

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