Vorverurteilende Berichterstattung

31. März 2023

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 4 U 144/22) hat in zweiter Instanz eine Eilentscheidung des Landgerichts Ellwangen dahingehend bestätigt, dass einer Tierschutzorganisation bestimmte Äußerungen im Rahmen der Berichterstattung über einen Tierzuchtbetrieb untersagte. Die Tierschutzorganisation hatte unter voller Namens- und Standortnennung des Betriebs über angebliche tierschützerische Missstände berichtet und dabei auch Begriffe wie „Tierquälerei“ u. a. benutzt. Vorab waren der Betrieb und seine Gesellschafter nicht mit den Vorwürfen konfrontiert worden. Der Tierzuchtbetrieb ließ daher im Rahmen einer einstweiligen Verfügung der Organisation verbieten, insbesondere die identifizierende Berichterstattung fortzusetzen. Damit griff die Beklagtenseite, auch nach Auffassung des OLG, in unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Inhaber des Betriebs ein. Hier seien die Grundsätze der „Verdachtsberichtserstattung“ anzuwenden: Das sei nicht nur bei Straf- und Ermittlungsverfahren der Fall, sondern auch bei Berichten über rechtwidriges Verhalten, erst recht, wenn nur ein bloßer Verdacht geäußert werde. In solchen Fällen sei regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. …

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