Titelthema / Fotostory / Terraristik Sicherheitsvorkehrungen in der Gift- und Gefahrtierhaltung

Das Halten von sogenannten Gefahr- oder Gifttieren geht immer mit einer besonderen Verantwortung einher. Viele Terrarianer kennen das Problem: Ohne dass man sich je etwas zu Schulden hat kommen lassen, ist man mit einer ständigen latenten Ablehnung seines Hobbys von Außenstehenden konfrontiert. Dies schlägt sich nicht selten in gesetzlichen oder sozialen Repressionen nieder. Daher ist es umso wichtiger, dass der verantwortungsbewusste Gifttierhalter sein Hobby mit der größtmöglichen Sorgfalt und Sachkunde betreibt. Unser Autor ist Feuerwehrmann und Gifttierhalter und erklärt die nötigen Vorsichtsmaßnahmen. Ein Blick in §121 OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) genügt bereits, um geeignete Maßnahmen für die eigene Tierhaltung erkennen zu können: (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen lässt oder2. als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterlässt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten. Durch das Einhalten strenger und sorgfältiger…

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30. Juli 2021
Magazin / Rechtliches Gefährliche Tiere in NRW vor Gericht

Das noch relativ neue Gefahrtiergesetz in Nordrhein-Westfalen gehört zu den besonders umstrittenen Länderregelungen zur Haltung gefährlicher Tiere. Seine Auswirkungen auf die Terraristik sind durch weitgehende Haltungsverbote leider erheblich. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 16 K 2862/21) hatte sich nun mit einem Streit um die Haltung gefährlicher Tiere zu befassen. Der terraristisch erfahrene Kläger beabsichtigte, sich ein Paar Ornamentvogelspinnen (Poecilotheria metallica) anzuschaffen, was aber nach dem nordrhein-westfälischen Gifttiergesetz verboten und sogar eine Straftat (!) ist. Die zuständige Behörde teilte ihm mit, dies sei nicht genehmigungsfähig. Der Kläger erhob sodann Feststellungsklage mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass er zur Haltung der Tiere berechtigt sei. Hiermit scheiterte er jedoch vor dem Verwaltungsgericht. Das Gericht ging zwar davon aus, dass die Klage zulässig sei; der Kläger begehre die Feststellung eines konkreten Rechtsverhältnisses. Allerdings wurde die Klage als unbegründet abgewiesen. Das Verbot der Haltung gefährlicher Tiere sei eindeutig und umfassend geregelt, und die gesetzlichen…

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26. Juli 2024
Magazin / Rechtliches Einfach nur erfreulich: die neue „Gefahrtierverordnung“ des Saarlandes

Seit dem 18.1.2024 hat nun auch das Saarland eine Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Saarl- GefTVO). Seit vielen Jahren sind die Gefahrtier-Verordnungen der Bundesländer alles andere als ein Quell der Freude für die verantwortungsbewussten, sachkundigen Halter solcher Tierarten. Umso erfreulicher ist es, dass das Saarland eine Regelung auf den Weg gebracht hat, die sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit als auch den Interessen der sachkundigen und sorgfältig handelnden Tierhalter Rechnung trägt. Das Wichtigste vorab: Es gibt keine allgemeinen Verbote. Wer in nicht gewerblicher Eigenschaft gefährliche Tiere hält, muss diese der zuständigen Behörde (das ist das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, https://www.saarland.de/lua/DE/home/home_node.html) spätestens einen Monat vor Beginn der Haltung anzeigen. Hierbei sind Nachweise zu erbringen über• Art und Anzahl der Tiere• Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters• Volljährigkeit des Halters• artgemäße und ausbruchsichere Unterbringung• bei giftigen Tieren: Mitgliedschaft in einem Serumdepot, das geeignete Gegenmittel – soweit vorhanden – zur Verfügung stellt. •…

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29. März 2024

Neues aus Brandenburg: demnächst auch eine Gefahrtier-Regelung?

26. Januar 2024

Das Land Brandenburg hat auf seiner ersten landesweiten Tierschutzkonferenz u. a. beschlossen, eine landesweite Regelung über die Haltung gefährlicher Tiere einzuführen. Leider steht auch hier eine restriktive Regelung zu erwarten: Die private Haltung gefährlicher Tiere soll grundsätzlich verboten werden. Dass in der Gefahrtierregelung offenbar auch der Tierschutz (brauchen gefährliche Tiere einen besonderen Tierschutz?) geregelt werden soll, lässt nichts Gutes ahnen (aus der Pressemitteilung: „… sollen … Regelungen zum Schutz der Bevölkerung sowie für den art- und sachgerechten Umgang mit diesen Tieren auf den Weg gebracht werden …“). Auch für den Umgang mit Exoten wird offensichtlich versucht, Einschränkungen herbeizuführen: „Verbindliche Regelungen für die Haltung und Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung“ werden gefordert. Wörtlich genommen würde das bedeuten, dass man Guppy-Zuchtformen noch halten darf, Wildguppys dagegen nur noch mit Sachkundenachweis … Das alles soll nach den Wünschen des Landes Brandenburg im (Bundes-)Tierschutzgesetz verankert werden. Man…

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