Das Land Brandenburg hat auf seiner ersten landesweiten Tierschutzkonferenz u. a. beschlossen, eine landesweite Regelung über die Haltung gefährlicher Tiere einzuführen. Leider steht auch hier eine restriktive Regelung zu erwarten: Die private Haltung gefährlicher Tiere soll grundsätzlich verboten werden. Dass in der Gefahrtierregelung offenbar auch der Tierschutz (brauchen gefährliche Tiere einen besonderen Tierschutz?) geregelt werden soll, lässt nichts Gutes ahnen (aus der Pressemitteilung: „… sollen … Regelungen zum Schutz der Bevölkerung sowie für den art- und sachgerechten Umgang mit diesen Tieren auf den Weg gebracht werden …“). Auch für den Umgang mit Exoten wird offensichtlich versucht, Einschränkungen herbeizuführen: „Verbindliche Regelungen für die Haltung und Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung“ werden gefordert. Wörtlich genommen würde das bedeuten, dass man Guppy-Zuchtformen noch halten darf, Wildguppys dagegen nur noch mit Sachkundenachweis … Das alles soll nach den Wünschen des Landes Brandenburg im (Bundes-)Tierschutzgesetz verankert werden. Man…