Kroko-Mörder: Tierschutz und Meinungsfreiheit

26. Mai 2023

Das Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 96/23) hat den Antrag eines lederverarbeitenden Unternehmens auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Eine Designerin, die u. a. „Kroko- Kollektionen“ aus Leder anbietet, hatte versucht, sich gegen die Bezeichnung als „Mörderin“ bzw. ihrer Shows als „Mordschauen“ zu wehren und einer – vegan lebenden – Influencerin diese Aussagen zu untersagen. Das Landgericht wies diesen Antrag jedoch zurück: Die Bezeichnung als „Mörderin“ sei – noch – von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies müsse gerade im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen über die Verwendung von Leder und Pelz als Kleidung hingenommen werden. Auch dass sie tatsächlich Kalbsleder verwende, ändere nichts an der Berechtigung der Influencerin, kritische Aussagen zu machen: Schließlich erwecke sie mit den Bezeichnungen ihrer Produkte selbst den Eindruck, sie habe Leder exotischer Tiere verarbeitet. Dietrich Rössel

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