Keine Tierbörse ohne Genehmigung!

29. November 2024

Das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Tierschau, auf der auch Tiere verkauft werden, gleichzeitig als – genehmigungspflichtige – Tierbörse anzusehen ist (Az.: 2 L 23.34 NW). Der Antragsteller, ein Verein, veranstaltete eine Tierausstellung (diese ist nur im Falle der Gewerbsmäßigkeit genehmigungspflichtig, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8d TierSchG). Auf der Börse sollten auch Tiere verkauft werden (Tierbörsen sind immer genehmigungspflichtig, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 TierSchG). Über eine Genehmigung verfügte er nicht. Die zuständige Behörde untersagte die Tierbörse unter Anordnung des Sofortvollzugs. Das Vorgehen des Antragstellers hiergegen war erfolglos. Das öffentliche Interesse an einer sofortigen Untersagung der nicht genehmigten Tierbörse sei höher zu gewichten als die Interessen des Antragstellers dahingehend, dass sein Widerspruch aufschiebende Wirkung gegen das Börsenverbot habe. Die Veranstaltung sei (auch) eine Tierbörse, selbst wenn der Schwerpunkt in der tierschutzrechtlich genehmigungsfreien Ausstellung liege. Die Ausstellung als…

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