Seit dem 18.1.2024 hat nun auch das Saarland eine Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Saarl- GefTVO). Seit vielen Jahren sind die Gefahrtier-Verordnungen der Bundesländer alles andere als ein Quell der Freude für die verantwortungsbewussten, sachkundigen Halter solcher Tierarten. Umso erfreulicher ist es, dass das Saarland eine Regelung auf den Weg gebracht hat, die sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit als auch den Interessen der sachkundigen und sorgfältig handelnden Tierhalter Rechnung trägt. Das Wichtigste vorab: Es gibt keine allgemeinen Verbote. Wer in nicht gewerblicher Eigenschaft gefährliche Tiere hält, muss diese der zuständigen Behörde (das ist das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, https://www.saarland.de/lua/DE/home/home_node.html) spätestens einen Monat vor Beginn der Haltung anzeigen. Hierbei sind Nachweise zu erbringen über• Art und Anzahl der Tiere• Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters• Volljährigkeit des Halters• artgemäße und ausbruchsichere Unterbringung• bei giftigen Tieren: Mitgliedschaft in einem Serumdepot, das geeignete Gegenmittel – soweit vorhanden – zur Verfügung stellt. •…