Nun ist es also doch passiert – der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 24. Juni 2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren“ erlassen. Ein erster Versuch der rot-grünen Landesregierung war in der Legislaturperiode zuvor noch gescheitert, nur eine entflohene Kobra und ein Sommerloch-Tohuwabohu später hat die aktuelle schwarz-gelbe Regierung nun zugeschlagen – und ein leider ebenso unbrauchbares Gesetz verabschiedet. Dabei hätte ja niemand etwas gegen eine vernünftige gesetzliche Regelung, die zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lage führen würde. Melde- und Versicherungspflicht, Mitgliedschaft in einem Serumdepot, überprüfte sichere Unterbringung und Sachkunde – das alles sind seit vielen Jahren Forderungen engagierter Tierhalter, die dazu geeignet wären, unverantwortliche und inkompetente Haltungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren, ohne deshalb das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung engagierter Gifttierfreunde zu beschneiden – und gleich mit dazu wichtige Grundlagenarbeit für Wissenschaft und Artenschutz. Aber alle Sachvorträge, die u. a. von der DGHT, der…