Beim Thema „Vogelspinnen“ denken wohl die wenigsten Mitbürger zuerst an den Schutz der Spinnen, sondern eher an den von Menschen. Denn für viele gelten diese großen Spinnen als gefährlich. Das ist zwar in der Regel maßlos übertrieben, dennoch sind auch mit Vogelspinnen Unfälle möglich, die es tunlichst zu verhindern gilt. Und auch bei diesem Thema sind gesetzliche Regelungen zu beachten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB; [I12]), §833 heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Egal, ob Hund, Katze oder eben Vogelspinne – die Rechtsnorm unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Tiergruppen und auch nicht, ob die jeweilige Tierart prinzipiell als gefährlich angesehen wird oder nicht – für etwaige Schäden kann normalerweise der Tierhalter haftbar gemacht werden. Und das gilt sowohl für „körperliche …