Auf eigene Gefahr

29. Juli 2022

Das Amtsgericht Erfurt (Az.: 5 C 265/18) hat entschieden, dass ein Handeln „auf eigene Gefahr“ den Anspruch eines Geschädigten gegen den Tierhalter vollkommen ausschließen kann. Im vorliegenden Fall ging es um kämpfende Hunde; er ist aber natürlich besonders auch für Gefahrtiere in der Terraristik interessant. Der Kläger, der nicht Eigentümer eines der beteiligten Hunde war, kam zufällig hinzu, als der Hund des Beklagten einen anderen Hund bereits im Maul hatte. Der Beklagte war nicht in der Lage – auch nicht mit Hilfe anderer Personen aus der bereits über 20 Personen zählenden Menschenmenge –, den fremden Hund aus dem Maul seines eigenen Hundes zu befreien. Der Kläger griff ein und wurde vom Hund des Beklagten verletzt, auch sein Eigentum wurde dabei beschädigt. Seine Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz blieb ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Haftung des Tierhalters gänzlich ausgeschlossen war, da der Kläger auf eigene Gefahr gehandelt habe. Wer …

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