Artenschutz-Konferenz in Panama – neuer Schutzstatus für viele Terrarientiere

27. Januar 2023

Bei den Folgekonferenzen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA bzw. auf Englisch: CITES) wird von den Vertretern der Vertragsstaaten (praktisch alle Länder der Welt) alle zwei bis drei Jahre über Anträge zur Veränderung des Schutzstatus zahlreicher Tier- und Pflanzen­arten beraten und abgestimmt. Es können sowohl Arten neu in die Anhänge des WA aufgenommen werden, bereits gelistete in einen anderen Anhang überführt oder wieder ganz daraus entfernt werden. Die Beschlüsse werden bald darauf über die EU-Artenschutzverordnung in europäisches und damit deutsches Recht überführt. Jeder Terrarianer sollte mit den grundsätzlichen Bestimmungen des WA vertraut sein, denn dieser Schutzstatus hat direkte Auswirkungen. Die wichtigsten Aspekte sind: Anhang I bzw. Anhang A: Es gilt generell ein Handelsverbot. Für jede Abgabe ist eine Vermarktungsgenehmigung erforderlich. Die Tiere müssen gemeldet und individuell gekennzeichnet sein (per Transponder oder Fotodokumentation). Anhang II bzw. Anhang B: Es gilt eine Meldepflicht; jede Bestandsveränderung (Zukauf, Tod, Nachzucht, Abgabe) muss unverzüglich der zuständigen Behörde …

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